Berufliches Gymnasium Erzieher (EAH)

Voraussetzungen
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Mittlerer Bildungsabschluss mit Qualifikation (FOR Q)
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Qualifikation zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe, d.h. nach Abschluss Klasse 9 des Gymnasiums
Ausbildungsinhalte
Berufsbezogener Lernbereich:
Erziehungswissenschaften (Leistungskurs), Biologie, Didaktik und Methodik, Mathematik, Kunst, Musik, Spiel,
2. Fremdsprache: Spanisch, Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
Deutsch (Leistungskurs), Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Sport
Abschluss
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Allgemeine Hochschulreife (AHR)
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Staatliche Anerkennung zur Erzieherin/zum Erzieher nach Jahrgangsstufe 14 (nach erfolgreicher fachpraktischer Prüfung in Form eines Kolloquiums)
Ausbildungsdauer
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3 Jahre schulische Ausbildung in Vollzeitform
(Stufe 11 - 13 inkl. 14 Wochen Blockpraktika)
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1 Jahr Berufsanerkennungsjahr in einem sozial pädagogischen Tätigkeitsbereich (Stufe 14)
Die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines Hochschulstudiums. Mit der staatlichen Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher können Tätigkeiten in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen erfolgen. Hierzu gehören Tageseinrichtungen für Kinder, Schulkindbetreuung, offene Kinder- und Jugendarbeit, ambulante und stationäre erzieherische Jugendhilfe, Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche sowie Jugendsozialarbeit und Jugendkulturarbeit.