Berufsfachschule für Kinderpflege
Der Besuch der zweijährigen Berufsfachschule im Berufsfeld Gesundheit und Soziales, Fachrichtung Kinderpflege, befähigt die Auszubildenden dazu, Kinder im Prozess ihres Heranwachsens zu begleiten und zu unterstützen. Das Tätigkeitsfeld umfasst im Wesentlichen die Betreuung und Förderung von Kindern verschiedener Altersstufen
Voraussetzung
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Mindestens erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9)
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Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG
Arbeitsfelder
In Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wirken ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger unter Anleitung bei der Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mit und unterstützen die sozialpädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit.
Im Bereich der Kindertagespflege arbeiten ausgebildete Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger eigenverantwortlich und in Kooperation mit der Jugendhilfe.
Tätigkeiten können zudem in offenen Ganztagsschulen, Kinderkurkliniken, Eltern-Kind-Erholungseinrichtungen oder im Rahmen kurzfristiger Betreuungsangebote erfolgen.
Ausbildungsinhalte
Berufsbezogene Theorie
Sozialpädagogik, Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheitsförderung, Gestaltung, Musik, Englisch, Mathematik
Berufsbezogene Praxis
Sozialpädagogik, hauswirtschaftliche Versorgung, Gesundheitsförderung
Berufsübergreifend
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Politik, Sport. Zudem müssen Praktika in Einrichtungen der Kindertagespflege sowie in Familien mit einem Säugling absolviert werden, deren Dauer insgesamt 16 Wochen umfasst.
Abschluss
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Berufsabschluss Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/geprüfter Kinderpflege
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fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege
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Erwerb der Fachoberschulreife (bei entsprechenden Noten mit Qualifikation)
Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege.
Ausbildungsdauer
2 Jahre