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Fachkraft Küche

Die Berufsausbildung erfolgt gemäß § 66 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Es muss ein Ausbildungs-vertrag mit einem von der IHK (Industrie- und Handelskammer) anerkannten Ausbildungsbetrieb (Berufsausbildungsvertrag) vorliegen.

 

Voraussetzung

Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker arbeiten in der Speisenherstellung von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen, Pflegeheimen und Catering-Firmen sowie auf Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen. Sie unterstützen die Arbeitsprozesse von Köchinnen und Köchen, indem sie Vor- und Zubereitungsarbeiten nach Anweisung erledigen. 
Der Unterricht findet an einem Tag pro Woche statt. Die Ausbildungsinhalte werden nach der Lernfelddidaktik in Lernfeldern und Lernsituationen unterrichtet.

 

Abschluss

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung der IHK Bonn endet die Berufsschule. Bei erfolgreichem Berufsschulabschluss wird ein dem Haupschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben.

 

Ausbildungsinhalte

Berufsbezogener Bereich
Gastorientiertes Handeln, Herstellung von Speisen und Produkten, Betriebsprozesse und Organisation, Wirtschafts- und Betriebslehre, Fremdsprache (Englisch)
Berufsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre

 

Abteilungsleitungen

Sekretariat

Frau Bungarten
rwbkberufsschule@schulen-bonn.de
0228 777067

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