Fachpraktiker/Fachprakterin Küche
Die Berufsausbildung erfolgt gemäß § 66 BBiG (Berufsbildungsgesetz). Es muss ein Ausbildungs-vertrag mit einem von der IHK (Industrie- und Handelskammer) anerkannten Ausbildungsbetrieb (Berufsausbildungsvertrag) vorliegen.
Voraussetzung
Fachpraktikerinnen und Fachpraktiker arbeiten in der Speisenherstellung von Restaurants, Hotels, Kantinen, Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen, Pflegeheimen und Catering-Firmen sowie auf Ausflugs- und Kreuzfahrtschiffen. Sie unterstützen die Arbeitsprozesse von Köchinnen und Köchen, indem sie Vor- und Zubereitungsarbeiten nach Anweisung erledigen.
Der Unterricht findet an einem Tag pro Woche statt. Die Ausbildungsinhalte werden nach der Lernfelddidaktik in Lernfeldern und Lernsituationen unterrichtet..
Abschluss
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung der IHK Bonn endet die Berufsschule. Bei erfolgreichem Berufsschulabschluss wird ein dem Haupschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben.
Ausbildungsinhalte
Berufsbezogener Lernbereich
Gastorientierung, Produktentwicklung und Pflege, Betriebsführung, Veranstaltungsorganisation, Wirtschafts- und Betriebslehre, Fremdsprache (Englisch)
Berufsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre