top of page

Fachschule für Sozialpädagogik (SIA)
praxisintegrierten Ausbildung

Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt während der Ausbildung die Fähigkeit, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und selbstständig und eigenverantwortlich tätig sein zu können. Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Diensten und Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe, in Feldern der Jugendsozialarbeit, in der Jugendkulturarbeit sowie in Feldern der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche.
Die Fachschule für Sozialpädagogik ermöglicht mit der Ausbildung gleichzeitig den Erwerb der bundesweit anerkannten Fachhochschulreife. Die oder der Studierende teilt dem Berufskolleg nach einer Beratung zu Beginn des Bildungsganges mit, ob sie oder er die Fachhochschulreife anstrebt.

Voraussetzung

  • mindestens Fachoberschulreife

  • Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der Fachschule einschlägigen  Ausbildungsberuf

  • Berufsschulabschluss, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand

  • Nachweis eines praxisintegrierten Ausbildungsvertrages über die Dauer des Bildungsganges

Als einschlägige Ausbildungsberufe im Sinne der Nr. 2 gelten z.B. die Berufsabschlüsse

 

  • staatl. geprüfte(r) Kinderpflegerin/Kinderpfleger

  • staatl. geprüfte(r) Sozialassistentin/Sozialassistent

Als gleichwertig anerkannt gelten die Abschlüsse

  • der zweijährigen Berufsfachschule (Anlage C1) 

  • der Fachoberschule (Anlage C3),  die neben beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln.

Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel dann gewährt werden, wenn einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) oder von  in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden, die den erfolgreichen Besuch des Fachschulbildungsganges erwarten lassen. Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten im Wege einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert worden sein. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der Praktikums-Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. Abweichend von Nr. 2 kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.



 

Abschluss

  • Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher
    Zudem ist zusätzlich der Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) möglich.

     

Ausbildungsdauer

Die praxisintegrierte Ausbildung dauert 3 Jahre

(6 Semester)
1.-3. Semester: wöchentlich 3 Tage Unterricht – 2 Tage Praxistätigkeit
4.-6. Semester: wöchentlich 2 Tage Unterricht – 3 Tage Praxistätigkeit

Es finden während der Ausbildung zwei Blockpraktika statt:
2 Wochen im ersten Arbeitsfeld gemäß PiA-Vertrag (2. Semester)
8 Wochen in einem zweiten Arbeitsfeld (3. Semester)

 

 


 

Abteilungsleitung / Bildungsgangleitung

Sekretariat

Frau Herzog
rwbkbuero@schulen-bonn.de
0228 777060

bottom of page