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Fachschule für Heilerziehungspflege (HIA)
praxisintegrierten Ausbildung

Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Heilerziehungspflege sollen durch die Vermittlung entsprechender Kompetenzen zu verantwortlichen Fachkräften für die Erziehung, Bildung, Assistenz, Betreuung und Pflege von Menschen aller Altersgruppen mit Behinderung werden, um so deren Teilhabe an persönlichen wie gesellschaftlichen Lebensvollzügen begleiten zu können.

Voraussetzung
Die Aufnahme kann bei der Erfüllung einer der folgenden Bedingungen erfolgen:

  • mindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Abschluss eines berufsqualifizierenden Bildungsganges von zweijähriger Dauer, z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in, Heilerziehungspflegehelfer/in 

  • Abschluss einer zweijährigen Höheren Berufsfachschule oder Fachoberschule für Gesundheit und Soziales

  • Allgemeine oder Fach Hochschulzugangsberechtigung oder nicht einschlägiger Berufsabschluss in Verbindung mit Erfahrungen in einschlägigen beruflichen Tätigkeiten, z.B.: Praktikum, FSJ (Aufnahme erfolgt als Einzelfallentscheidung)

  • einschlägige Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren.
     
    Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen können Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel dann gewährt werden, wenn einschlägige berufliche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollbeschäftigung) oder von 480 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden, die den erfolgreichen Besuch des Fachschulbildungsganges erwarten lassen. 
    Die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderung der Praktikums- und Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr.1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes. 

Ausbildungsinhalte

Fachrichtungsbezogene Unterrichtsfächer:
Theorie und Praxis der Heilerziehung, Gesundheit/Pflege, Psychiatrie, Organisation/Recht/Verwaltung, Heilerzieherische Schwerpunkte (u.a. Musik, Kunst, Spiel, Sprache, Psychomotorik, Hauswirtschaft), Projektarbeit

 

Fachrichtungsübergreifende Unterrichtsfächer:
Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre

 

Differenzierungsbereich (nur bei Erwerb der FHR):
Englisch, Mathematik, Naturwissenschaften


 

Abschluss

  • Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
    Zudem ist zusätzlich ist der Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) möglich.

     

Ausbildungsdauer

Es handelt sich um eine dreijährige, praxisintegrierte Berufsausbildung. Die Studierenden sind in den ersten drei Semestern zwei Tage pro Woche in der Praxis und in den letzten drei Semestern drei Tage pro Woche, so dass eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis möglich wird. Im 3. Ausbildungsjahr finden das Fachschulexamen (Abschluss der theoretischen Ausbildung) und das Kolloquium (Abschluss der fachpraktischen Ausbildung) statt. Im Unterschied zur vollzeitschulischen Ausbildung erhalten die Studierenden eine Ausbildungsvergütung über die Einrichtung. 

 


 

Bildungsgangleitung

Abteilungsleitung

Frau Buttenborg
 

Sekretariat

Frau Herzog
rwbkbuero@schulen-bonn.de
0228 777060

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