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Fachschule für Sozialpädagogik (FSP)

Für die Aufnahme benötigen Interessierte die Fachoberschulreife und einen erfolgreichen Abschluss in einem für die Zielsetzung der Fachschule einschlägigen Ausbildungsberuf. Abweichend hiervon kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweist. 
Hierzu zählen u.a. Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/geprüfter Kinderpfleger, Sozialassistent/in oder Heilerziehungspflegehelfer/in. Als gleichwertig gelten die Abschlüsse der zweijährigen Höheren Berufsfachschule sowie der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales.
Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen kann Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik in der Regel dann gewährt werden, wenn einschlägige berufiche Tätigkeiten von mindestens sechs Wochen im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) oder von  in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen werden, die den erfolgreichen Besuch des Fachschulbildungsganges erwarten lassen. Werden einschlägige berufliche Tätigkeiten im Wege einer Teilzeitbeschäftigung nachgewiesen, verlängert sich die Gesamtzeit in entsprechendem Umfang. Die berufliche Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres absolviert worden sein. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der Praktikums-Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife (BASS 13-31 Nr. 1) erfüllt. Geeignet sind auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres und eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes, sofern die Tätigkeit in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung erfolgte. Abweichend von Nr. 2 kann auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist.

Arbeitsfelder
Mögliche Arbeitsbereiche finden sich in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, in der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe sowie in der Freizeitpädagogik für Kinder und Jugendliche und der Jugendsozialarbeit bzw. der Jugendkulturarbeit.

Abschluss
Staatliche Anerkennung als Erzieherin/Erzieher, ggf. zusätzlich Erwerb der (bundesweit anerkannten) Fachhochschulreife (FHR)

Ausbildungsdauer
3 Jahre (2 Jahre überwiegend fachtheoretische Ausbildung (inkl. 16 Wochen Blockpraktika), 1 Jahr Berufspraktikum)

Ausbildungsinhalte
Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
•Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln, pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten, Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern, sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten, Erziehungs-und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen, Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
•Religionslehre/Religionspädagogik, Wahlfächer zu Bildungsbereichen bzw. Arbeitsfeldern/Zielgruppen, Projektarbeit, Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
•Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik/Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften
Differenzierungsbereich (falls FHR angestrebt):
•Mathematik, Englisch

Abteilungsleitung 

 Bildungsgangleitung

Sekretariat

Frau Herzog
rwbkbuero@schulen-bonn.de
0228 777060

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