Sozialassistenz
Die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales, Fachrichtung Sozialassistentin/Sozialassistent, vermittelt den Auszubildenden die Fähigkeit, HilfebeiderUnterstützung, Betreuung, Pflege und Versorgung von Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation auf fremde Hilfe angewiesen sind, zu leisten.
Voraussetzung
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Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss 9)
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Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG
Arbeitsfelder
Ausgebildete Sozialassistentinnen und Sozialassistent bieten vorrangig Assistenz zur selbstständigen Lebensführung. Sie sind schwerpunktmäßig in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Einrichtungen der Altenpflege, bei ambulanten Pflegediensten und in Tageseinrichtungen für Kinder bzw. in offenen Ganztagesschulen tätig
Ausbildungsinhalte
Berufsbezogene Theorie
Sozialpädagogik und Sozialpflege, Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheitsförderung, Kunst, EDV, Englisch, Mathematik
Berufsbezogene Praxis
Sozialpädagogik und Sozialpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Pflege, Psychomotorik, Basale Stimulation
Berufsübergreifend
Deutsch/Kommunikation, Religionslehre, Politik, Sport. Zudem müssen Praktika in Einrichtungen der Kindertagespflege, der Behindertenhilfe sowie der Altenhilfe absolviert werden, deren Dauer insgesamt 16 Wochen umfasst.
Abschluss
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Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/geprüfter Sozialassistent“
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Zertifikat zur Schwesternhelferin/zum Pflegediensthelfer
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Mittlerer Schulabschluss
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oder Mittlerer Schulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
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Qualifikation zu Alltagsbegleiterin/zum Alltagsbegleiter nach § 87b Absatz 3 SGB XI
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Der Abschluss ermöglicht den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege
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Qualifikation in Sportgerontologie
Ausbildungsdauer
2 Jahre


Die SOZ 122 feierte erfolgreich den Berufsabschluss zum staatlich anerkannten Sozialassistenen