Sozialassistenz
Die Berufsfachschule GesundheitundSoziales, Fachrichtung Sozialassistentin/Sozialassistent, vermittelt den Auszubildenden die Fähigkeit, HilfebeiderUnterstützung, Betreuung, Pflege und Versorgung von Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation auf fremde Hilfe angewiesen sind, zu leisten.
Voraussetzung
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Mindestens Hauptschulabschluss
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Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG
Arbeitsfelder
Ausgebildete Sozialassistentinnen und Sozialassistent bieten vorrangig Assistenz zur selbstständigen Lebensführung.Sie sind schwerpunktmäßig in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Einrichtungen der Altenpflege, bei ambulanten Pflegediensten und in Tageseinrichtungen für Kinder bzw. in offenen Ganztagesschulen tätig
Ausbildungsinhalte
Berufsbezogene Theorie
Sozialpädagogik und Sozialpflege, Ernährung und Hauswirtschaft, Gesundheitsförderung, Kunst, EDV, Englisch, Mathematik
Berufsbezogene Praxis
Sozialpädagogik und Sozialpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Pflege, Psychomotorik, Basale Stimulation
BerufsübergreifendDeutsch/Kommunikation, Religionslehre, Politik, SportZudem müssen Praktika in Einrichtungen der Kindertagespflege, der Behindertenhilfe sowie der Altenhilfe absolviert werden, deren Dauer insgesamt 16 Wochen umfasst.
Abschluss
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Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/geprüfter Sozialassistent“
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Zertifikat zur Schwesternhelferin/zum Pflegediensthelfer
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Erwerb der Fachoberschulreife (bei entsprechenden Noten mit Qualifikation)
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Qualifikation zu Alltagsbegleiterin/zum Alltagsbegleiter nach § 87b Absatz 3 SGB XI
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Der Abschluss ermöglicht den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege
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Qualifikation in Sportgerontologie
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Die SOZ 122 feierte erfolgreich den Berufsabschluss zum staatlich anerkannten Sozialassistenen